2020
August 2020 | „Spieglein, Spieglein an der Wand …"
Online-Umfrage zu Schönheitsoperationen und Körperoptimierungen des Nationalen Netzwerks Frauen und Gesundheit startet
Das Nationale Netzwerk Frauen und Gesundheit führt eine online-Umfrage durch, zu der wir um Ihre Unterstützung durch Mitmachen und Verbreitung bitten. Das Netzwerk möchte mehr Informationen rund um das Thema Schönheitsoperationen sammeln und setzt sich für eine gute Versorgung in Bezug auf Information, Beratung, Aufklärung und Qualität ein. Hierbei sind wir auf die Erfahrungen, Einstellungen und Einschätzungen von betroffenen Frauen und Männern angewiesen.
Wenn Sie selbst Erfahrungen mit Köperkorrekturen haben oder jene Frauen oder Männer kennen, helfen Sie uns Licht ins Dunkel zu bringen. Wir laden Sie herzlich ein, an unserer anonymen Kurzbefragung teilzunehmen oder den Link an betroffene Personen weiterzuleiten.
Bis Mitte November 2020 finden Sie den Fragebogen unter >> https://www.surveymonkey.de/r/Umfrage-Koerperoptimierung
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Das Nationale Netzwerk Frauen und Gesundheit ist ein Zusammenschluss von 18 Verbänden und Netzwerken, die sich für eine gute gesundheitliche Versorgung für Frauen und Mädchen einsetzen. Das Netzwerk Frauengesundheit Berlin ist eine der Mitgliedsorganisationen des Nationalen Netzwerks.
Folgende Organisationen unterstützen die online-Umfrage:
Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. – Fachgruppe Frauen
Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V.
Lachesis e.V. – Berufsverband der Heilpraktikerinnen
Deutscher Hebammen Verband
pro familia Bundesverband
Netzwerk Frauen/Mädchen und Gesundheit Nds.
bremer forum frauengesundheit
Netzwerk Gender in Arbeit und Gesundheit
Netzwerk Frauengesundheit Berlin
Flyer "Spieglein, Spieglein an der Wand..."
22.04.2020 | Listen sind immer noch keine Lösung – erst recht nicht in Zeiten einer Pandemie
Pressemitteilung des Netzwerk Frauengesundheit Berlin gemeinsam mit dem Bundesverband pro familia und dem Berufsverband für Heilpraktikerinnen Lachesis e.V.:
Listen sind immer noch keine Lösung – erst recht nicht in Zeiten einer Pandemie
Der §219a StGB muss endlich gestrichen werden!
Vor einem Jahr ist die Gesetzesänderung des §219a StGB zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch in Kraft getreten. Seit Juli 2019 sind Listen von Ärzt*innen auf der Website der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit einem Informationsangebot online zugänglich. Von Verbesserung der Information kann jedoch keine Rede sein, betonen der Berufsverband für Heilprakterinnen Lachesis e.V., das Netzwerk Frauengesundheit Berlin und der pro familia Bundesverband.
Gerade jetzt, in Zeiten der Corona Pandemie, suchen viele Frauen verlässliche Informationen zum Schwangerschaftsabbruch noch stärker über das Internet. Nur evidenzbasierte, verständliche, zutreffende und vollständige Gesundheitsinformationen entsprechen den Menschenrechten.
Umfassende Gesundheitsinformationen zum Schwangerschaftsabbruch im Internet zur Verfügung zu stellen, gilt nach wie vor als Werbung und bleibt den Ärzt*innen verboten.
Die Liste entspricht nicht den Informationsrechten der Frauen. Denn Ärzt*innen dürfen nur informieren, ob sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nicht wie und zu welchem Preis. Medizinische Informationen über einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch fehlen.
Mittlerweile haben sich zwar mehrere Hundert Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchführen, freiwillig eintragen lassen. Die Liste bleibt allerdings unvollständig, unübersichtlich und im Internet schwer zu finden. Solange Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch stehen, fürchten Ärzt*innen zu Recht, dass Gegner*innen der sexuellen und reproduktiven Rechte sie nach einer öffentlich zugänglichen Bekanntgabe verfolgen und/oder belästigen.
Schwangerschaftsabbruch ist eine Leistung der gesundheitlichen Versorgung für Frauen. Die Ärzt*innenliste ist eine Hürde im Zugang zum Schwangerschaftsabbruch.
Die einzige Lösung, um den Zugang zu Information zu gewährleisten, ist die Streichung des § 219a StGB!
Pressekontakt: Katharina Rohmert, Medizinische Referentin, pro familia Bundesverband, katharina.rohmert@profamilia.de
Pressemitteilung (22. April 2020)
Februar 2020 | Bericht der German Alliance for Choice über reproduktive Rechte und Schwangerschaftsabbruch
Das Netzwerk Frauengesundheit Berlin unterstützt gemeinsam mit 65 weiteren Organisationen den Bericht der German Alliance for Choice (GAfC) über reproduktive Rechte und Schwangerschaftsabbruch (Februar 2020).
Der Bericht wurde im Vorfeld des 9./10. CEDAW Staatenberichts Deutschlands dem UN-Fachausschuss für die Umsetzung der UN Frauenrechtskonvention (CEDAW) vorgelegt und ergänzt den Alternativbericht der CEDAW-Allianz Deutschlands.
2019
05.06.2019 | Solidarität mit den angezeigten Ärzt*innen - Für die Streichung des § 219a StGB!
Das Netzerk Frauengesundheit unterstützt den Aufruf zur Protestkundgebung vor dem Amtsgericht Tiergarten (Wilsnacker Str. 4) 14. Juni 2019 ab 10:30 Uhr
Hier finden Sie den vollständigen Aufruf
2018
24.11.2018 | Femizide in Deutschland verurteilen und stoppen
Das Netzwerk Frauengesundheit Berlin hat gemeinsam mit dem Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF) und dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung eine Erklärung zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen veröffentlicht:
Femizide in Deutschland verurteilen und stoppen
Die politisch Verantwortlichen sowie die Medien werden aufgefordert:
- • Die Sprache in der medialen Berichterstattung zu ändern: Gewalt an Frauen muss als Gewalt an Frauen benannt werden.
- • Die Daten in der Statistik aussagekräftig zu machen: zwischen versuchter und vollendeter Tat muss unterschieden werden. Die Daten müssen, wie es die von Deutschland ratifizierte Istanbul-Konvention fordert, zeitnah veröffentlicht werden.
- • Von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen zu schützen:
- Sofort Schutz bieten durch ausreichenden und schnellen Zugang zu Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen
- Durch die Verbesserung des Zugangs zu Beratungsstellen, um ihre Situation und ihre Handlungsmöglichkeiten abzuklären
- Durch angemessene rechtliche und therapeutische Beratung und Begleitung.
vollständige Erklärung (24.11.2018)
11.10.2018 | Offener Brief: Wir bekräftigen: § 219a endlich abschaffen – Freien Zugang zu Informationen über legale Schwangerschaftsabbrüche sicherstellen
Aus Anlass der Berufungsverhandlung im Verfahren gegen die Ärztin Kristina Hänel wurde der Offene Brief zur Aufhebung des § 219a StGB aktualisiert und neu veröffentlicht. Auch das Netzwerk Frauengesundheit hat ihn wieder mit unterzeichnet.
Offener Brief (11.10.2018)
04.10.2018 | Leserinnenbrief an das Deutsche Ärzteblatt
Leserinnenbrief zur Artikelserie „Was in Deutschland wie viel Krebs verursacht“ vom 1. September 2018.
Den Leserinnenbrief finden Sie hier.
01.10.2018 | Internationaler Brustkrebsmonat Oktober 2018
"Vorsorgenden Gesundheitsschutz etablieren: Netzwerk Frauengesundheit Berlin fordert Schutz vor hormonell wirksamen Chemikalien im Alltag"
"Anlässlich des Internationalen Brustkrebsmonat im Oktober 2018 erinnert das Netzwerk Frauengesundheit Berlin daran, dass vorsorgender Gesundheitsschutz und Primärprävention nicht nur im Oktober wichtig sind.
Wir sind besorgt über die anhaltend hohen Neuerkrankungsraten. In Deutschland erkranken zurzeit über 70.000 Frauen jedes Jahr neu an Brustkrebs und unter der Annahme gleichbleibender Erkrankungsraten für Frauen zwischen 50 und 74 Jahren prognostizierte das Robert-Koch-Institut einen weiteren Anstieg auf über 77.000 Neuerkrankungen für das Jahr 2020.
Neben den anerkannten Risikofaktoren stehen seit einiger Zeit hormonwirksame Stoffe, sog. EDCs (Endocrine Disrupting Chemicals), im Verdacht, das Brustkrebsrisiko zu erhöhen. Diese Stoffe, wie zum Beispiel Substanzen aus der Gruppe der Phthalate oder Bisphenol A, befinden sich in vielen Alltagsprodukten. Sie können im Körper von Frauen hormonelle Wirksamkeit entfalten. (...)"
Presseerklärung (01.10.2018)
23.04.2018 | Offener Brief: § 219a aufheben!
Gemeinsam mit einem Bündnis von 26 Verbänden und Organisationen fordert das Netzwerk Frauengesundheit in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD den §219a StGB aufzuheben (23.04.2018):
Für einen freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche - § 219a StGB aufheben!
"Wir, die unterzeichnenden Verbände, fordern Sie auf, Frauen freien Zugang zu sachlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu gewähren und § 219a StGB aufzuheben. Angesichts zahlreicher Klagen gegen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber auch öffentlich informieren, drängt die Zeit! ..."
Offener Brief (23.04.2018)
2017
20.12.2017 | Pressemitteilung
von Netzwerk Frauengesundheit Berlin, Berliner Hebammenverband, pro familia LV Berlin und vista:
Für eine Schwangerschaft ohne Alkohol
"Nicht immer fällt Frauen in der Schwangerschaft der Verzicht auf Alkohol leicht. Das kann Folgen haben. Experten weisen darauf hin, dass auch geringste Mengen Alkohol zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft das ungeborene Kind schädigen können.
Deshalb startet heute eine Kampagne, die die Aufklärungsarbeit in den Praxen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe unterstützen will. Eine Initiative aus den Bereichen Frauengesundheit, Geburts- und Suchthilfe verschickt berlinweit Informationsmaterial und Aufkleber an Ärzt*innen, die ihre Patientinnen für die Gefahr bleibender Schäden durch Alkoholkonsum sensibilisieren wollen.
Der Aufkleber mit einem durchgestrichenen Weinglas könnte so zum Beispiel in den Mutterpass geklebt werden und die Frauen erinnern und ermutigen während der gesamten Schwangerschaft auf Alkohol zu verzichten. (...)"
Pressemitteilung (20.12.2017)
12.10.2017 | Stellungnahme des "Netzwerk Frauengesundheit Berlin" zum Brustkrebsmonat Oktober
Prävention von Brustkrebs ernst nehmen - Politik muss handeln
Wenn es bisher um das Thema Brustkrebs ging, lag der Schwerpunkt ausschließlich auf der Verbesserung von Früherkennung und Behandlung. Das reicht nach Ansicht des "Netzwerk Frauengesundheit Berlin" nicht aus. Anlässlich des internationalen Brustkrebsmonats im Oktober ruft das Netzwerk dazu auf, stärker als bisher die Aufmerksamkeit auf die Vermeidung von Brustkrebs zu legen.
Hier finden Sie die vollständige Presseerklärung.
Flyer (Sept. 2017): Kluge Werbung geht ohne Sexismus!
Sexistische, frauenfeindliche und diskriminierende Werbung ist eine Verkaufsstrategie, die uns täglich begegnet.
Der Deutsche Frauenring e. V. hat einen Flyer (2017) mit Informationen herausgegeben, wie wir dagegen aktiv werden können.
Die Initiative wird unterstützt vom Netzwerk Frauengesundheit Berlin.
Handlungsleitfaden (2017): "Sexism Shouldn’t Sell"
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg hat einen Handlungsleitfaden herausgegeben zur Umsetzung von Maßnahmen gegen sexistische, diskriminierende und frauenfeindliche Werbung sowie eine rote Postkarte, die als Protest an Unternehmen gesendet werden kann (Sept. 2017).
Die Broschüre wird unterstützt vom Netzwerk Frauengesundheit Berlin.
Weitere Informationen zum Thema frauenfeindliche, sexistische und diskriminierende Werbung gibt es auf der Website vom
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg.
2016
11.04.2016 | Pressemitteilung: Runder Tisch für bessere gynäkologische Versorgung behinderter Frauen in Berlin
Die gynäkologische Versorgung für behinderte Frauen in Berlin muss verbessert werden. Um dies zu erreichen hat sich am Freitag, den 8. April der „Runde Tisch“ konstituiert.
Am Freitag, den 8. April trafen sich Personen aus mehr als zwanzig verschiedenen Organisationen und Netzwerken, um einen Runden Tisch zur Verbesserung der gynäkologischen Versorgung von Frauen mit Behinderungen in Berlin zu initiieren.
Auf der Suche nach einer Gynäkologin oder einem Gynäkologen, stehen behinderte Frauen in Berlin immer noch vor großen Herausforderungen.
Ulrike Haase vom Netzwerk behinderter Frauen Berlin fordert: „Frauen mit Behinderungen müssen endlich Ihr Recht auf eine ambulante gynäkologische Versorgung wahrnehmen können und das gleiche Angebot wie Frauen ohne Behinderungen zu Verfügung haben: eine wohnortnahe, freie Arztwahl.“
Die Initiative für die Konstituierung des Runden Tisches war von einer Gruppe, bestehend aus Frauen des Netzwerkes Frauengesundheit Berlin, des Berliner Zentrums für selbstbestimmtes Leben, des Netzwerks behinderter Frauen Berlin, Pro Familia Berlin und des Familienplanungszentrums Balance ausgegangen.
Mit der Konstituierung des Runden Tisches endet ihre anderthalbjährige Arbeit. Der Konstituierung des Runden Tisches ging eine Auftaktveranstaltung voraus. Dort referierten: Dr. Jürgen Schneider, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung Berlin, Christina Schneider, Ärztin/Psychotherapeutin bei Pro Familia, Dr. Katrin Wolf, Gynäkologin im Familienplanungszentrum Balance sowie Dr. Marion Michel vom Institut für Sozialmedizin, Arbeitsmedizin und Public Health der Universität Leipzig. Die Vorträge zeigten, dass die Versorgung behinderter Frauen oft nicht nur durch rein bauliche Maßnahmen und die technische Ausstattung eingeschränkt wird. Für eine respektvolle Behandlung von behinderten Frauen brauchen die behandelnden Gynäkolog_innen vor allem Zeit, um sie adäquat informieren und aufklären und eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen zu können. Deutlich wurde auch, dass je nach Art der Behinderung ein spezifisches organisatorisches Setting notwendig und besondere psychologische Kompetenzen erforderlich sind. Die sich daraus ergebenden höheren Kosten werden von den Krankenkassen bisher nicht gegenfinanziert.
So formulierte Jürgen Schneider, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung Berlin: „In Deutschland gibt es leider die Kultur, dass individuelle Menschenrechte keine Beachtung mehr finden, sobald sie Geld kosten.“
Langfristiges Ziel des Runden Tisches ist es, die barrierefreie Arztpraxis – explizit, die barrierefreie gynäkologische Praxis – als Standard festzulegen. Kurz- bis mittelfristig gilt es, die Anzahl der barrierefreien, wohnortnahen gynäkologischen Praxen für behinderte Frauen zu erhöhen.
Um 17 Uhr konstituierte sich der Runde Tisch. An ihm werden Vertreterinnen aus verschiedenen Behindertenvereinen, dem Berufsverband der Frauenärzte, dem Netzwerk Frauengesundheit Berlin, der Ärztekammer Berlin, Pro Familia, Familienplanungszentrum Balance, dem Berliner Senat und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband kontinuierlich zusammenarbeiten.
„Wir brauchen,“ so Ulrike Haase „standardisierte Kriterien für die barrierefreie Gynäkologie. Die Selbstauskunft wohlwollender Ärzt*innen, auf die seitens der KV verwiesen wird, hält nur selten den tatsächlichen Bedarfen stand. In der Umsetzung von Barrierefreiheit allerdings dürfen wir die Ärzt*innenschaft nicht im Regen stehen lassen. Finanzieller Mehraufwand durch erhöhte Investitionen und zeitlicher Mehraufwand bei Behandlungen behinderter Frauen müssen adäquat vergütet werden.“
Berlin, den 11. April 2016
Die Pressemitteilung steht hier zum Download.