Anhörung im Bundestag zum Schwangerschaftskonfliktgesetz
Die Anhörung im Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend am 13.05.2024 ist in der → Mediathek des Bundestags abrufbar.
→ weitere Infos u.a. Sachverständigenliste und Stellungnahmen
Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs
Das „Feministische Netzwerk für Gesundheit Berlin“ (ehem. Netzwerk Frauengesundheit Berlin) unterstützt die Stellungnahme des „Nationalen Netzwerks Frauen und Gesundheit“ (NNW) zur Arbeit der Arbeitsgruppe 1 (Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches) der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“.
Das NNW stellt fest, dass die derzeitige Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein wichtiger Grund für mehrere negative Auswirkungen auf die Versorgung von ungewollt Schwangeren ist, die einer bedarfsgerechten Versorgung zuwider laufen und zu einer Unterversorgung führen.
Stellungnahme (Okt. 2023)
"Sollen Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland entkriminalisiert werden?"
Das Forschungsinstitut Ipsos hat im Auftrag des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS) im Dezember 2022 eine repräsentative Umfrage durchgeführt.
Die Ergebnisse wurden im März 2023 veröffentlicht:
Die überwältigende Mehrheit (83 %) ist für eine Entkriminalisierung, darunter mehrheitlich (55 %) auf Wunsch der Frau, aber auch unter Berücksichtigung bestimmter Bedingungen. Nur 9 % sind für die Beibehaltung des § 218 im Strafgesetzbuch.
→ Infos zur Umfrage (Zahlen, Grafiken, Methodik)
→ PM des BfsS v. 15.03.2023
Mitsprache von Hebammen bei der Mittelvergabe – Geld zum Wohle der Familien einsetzen!
AG Netzwerk der Berliner Klinikhebammen im Berliner Hebammenverband e.V. im Januar 2023:
"Wir fordern: Mitsprache von Hebammen bei der Mittelvergabe –
Geld zum Wohle der Familien einsetzen!
Berlin erhält nach dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) für die Jahre 2023 und 2024 insgesamt 6 227 940 Euro zur Förderung der geburtshilflichen Versorgung in Krankenhäusern. Die zuständige Landesbehörde soll dieses Geld in Form von standortindividuellen Förderbeträgen an die einzelnen Krankenhäuser mit einer geburtshilflichen Fachabteilung verteilen. Die Zeit drängt: Die Festlegung der Beträge pro Standort für 2023 soll bis zum 31. März 2023 erfolgen.
Zum Wohle der Familien, die in Berlin in der klinischen Geburtshilfe betreut werden, fordern wir:
1. Die Hinzuziehung von Hebammen bei der Entscheidung über die Verteilung der Mittel, und
2. dass das Geld primär für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der klinischen Geburtshilfe eingesetzt wird (für Personalrekrutierung und -bindung).
Für die Kreißsaal-Landschaft muss Hebammen-Expertise in die Erstellung des Verteilerschlüssels auf die 19 Berliner Geburtskliniken einfließen. Der Berliner Hebammenverband e.V. bietet dazu seine Hilfe an. (...)"
→ Forderungspapier
(AG Netzwerk der Berliner Klinikhebammen im Berliner Hebammenverband e.V. im Januar 2023)
Anhörung „Umsetzung der Maßnahmen des Runden Tisches Geburtshilfe"
Anhörung im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung im Berliner Abgeordnetenhaus (05.12.2022)
Als ExpertInnen wurden angehört:
Prof. Dr. Michael Abou-Dakn (St. Joseph Krankenhaus Berlin-Tempelhof),
Carla Eysel (Charité – Universitätsmedizin Berlin) und
Ann-Jule Wowretzko (Berliner Hebammenverband e.V.)
Wortprotokoll (05.12.2022)
→ “Berliner Aktionsprogramm für eine sichere und gute Geburt“
Aufhebung des Verbots der "Werbung" für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB)
Der Bundestag hat am 24.06.2022 die Abschaffung des § 219a StGB beschlossen:
→ zur BT-Dokumentation mit allen Redebeiträgen sowie den Anträgen
Im Bundesrat stand der Gesetzentwurf am 08.07.2022 auf der Tagesordnung und ist dort passiert (Beschluss Drks. 290/22). Das Gesetz ist am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt (18.07.2022) in Kraft getreten.
Am 9. März 2022 hatte das Bundeskabinett dem Regierungsentwurf zur Aufhebung des § 219a zugestimmt:
„Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch“
Stellungnahmen (jeweils v. 16.02.2022) zum Referentenentwurf u.a. von:
Nationales Netzwerk Frauen und Gesundheit
pro familia Bundesverband e.V.
Wahlprüfsteine zur Berliner Abgeordnetenhauswahl 2021
Das Netzwerk Frauengesundheit hat Wahlprüfsteine erarbeitet, die sechs Themenbereiche betreffen:
reproduktive Gesundheit, gesundheitliche Folgen von Gewalt, gesundheitliche Versorgung von Migrantinnen, Frauen mit Behinderungen/ chronischen Erkrankungen, Frauen und Sucht sowie als Querschnittsaufgabe die psychische Gesundheit.
Es folgen die Empfehlungen zu Reproduktive Gesundheit :
1. Schutz von schwangeren Frauen / Einrichtung von Schutzzonen (bzw. Sichtabstandswahrung) vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
In den letzten Jahren nehmen Langzeitbelagerungen von Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung vor Schwangerschaftsberatungsstellen zu. Ratsuchende werden mit Parolen, Bildern, lauten Gebeten und Gesängen u.ä. direkt vor Beratungsstellen konfrontiert. Die Rechte der dort Ratsuchenden werden in vielfältiger Weise verletzt: Schwangere haben nach §219a Abs1 StGB das Recht auf eine ergebnisoffene, auf Wunsch anonyme Beratung in einem ruhigen, ungestörten Umfeld. Beratungsstellen können ihrem gesetzlichen Auftrag, einen geschützten, unbeeinträchtigten Zugang für Klient*innen zu ermöglich, nicht nachkommen. Bisher kam es noch nicht zu einer solchen Belagerung einer Berliner Beratungsstelle, aber wir befürchten, es ist nur eine Frage der Zeit.
Empfehlung
Zum bundesweiten Schutz der Klient*innen von Beratungsstellen halten wir eine Verankerung von Schutzzonen bzw. Sichtabstandswahrung im Schwangerschaftskonfliktgesetz für notwendig und bitten die Berliner Landesregierung sich dafür im Bundesrat stark zu machen. Bis zur Umsetzung empfehlen wir einen diesbezüglichen Erlass, wie dies in Hessen erfolgte, für Arztpraxen, Kliniken und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.
2. Regelung der §§218/219 außerhalb des Strafgesetzbuches
Die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen ist in Deutschland weiterhin eine Straftat, die nur unter bestimmten Voraussetzungen (bescheinigte Beratung, Wartezeit, Frist) straflos bleibt. Durch diese Kriminalisierung stehen Schwangerschaftsabbrüche außerhalb der medizinischen Regelversorgung. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die Informationsmöglichkeit, den Zugang und die Versorgungslage ungewollt schwangerer Frauen. Zudem besteht weiterhin keine Rechtssicherheit für Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen und darüber informieren wollen.
Empfehlung
Eine Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen ist außerhalb des Strafgesetzbuchs möglich und sinnvoll. Wir empfehlen, dass sich Berlin im Bundesrat für eine Regelung der §218/219 außerhalb des Strafgesetzbuches einsetzt.
3. Angebot für kostenfreie Verhütungsmittel für Frauen mit geringen Einkommen ausbauen
Zu entscheiden, ob, wann und wie viele Kinder Frauen bekommen, ist Teil der reproduktiven Menschenrechte. Jede Frau muss im Durchschnitt 30 Jahre ihres Lebens verhüten. Doch sichere Verhütungsmittel sind nicht umsonst, ca. 14 Euro kostet es monatlich. Für Frauen mit geringem Einkommen ist das oft zu viel. Wir begrüßen die Berliner Regelung durch die bezirklichen Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung kostenlose Verhütungsmittel an Frauen mit geringem Einkommen zu verteilen. Das Angebot wird aber nur von einem Bruchteil der Anspruchsberechtigten wahrgenommen, Wartezeiten von zum Teil über 6 Monaten verhindern die grundlegende Absicht sicherere Verhütung zu gewährleisten.
Empfehlung
Das Angebot der Zentren muss in ganz Berlin durch wirksame Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht und personell ausgebaut werden. Zudem empfehlen wir den Einsatz der Berliner Landesregierung im Bundesrat für eine deutschlandweite Regelung durch eine Änderung im Sozialgesetzbuch.
4. Verbesserte Versorgung rund um die Geburt
In Berlin gibt es pro Jahr ca. 40.000 Geburten. Gute Arbeitsbedingungen für Hebammen sind die beste Voraussetzung für eine Geburt mit wenig Interventionen. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für die psychische Gesundheit der Mütter, die Bindung mit dem Kind und erfolgreiches Stillen. Doch die Situation in den Kreißsälen verschlechtert sich zunehmend, die Interventionsraten steigen und immer mehr Frauen berichten von Traumatisierungen durch das Geburtserlebnis. Der bisher im Runden Tisch Geburt initiierte Prozess „Berliner Aktionsprogramm für eine sichere und gute Geburt“ war nicht tiefgreifend und effektiv genug, um an der tatsächlichen Situation in der Berliner Geburtshilfe Veränderungen herbeizuführen. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass werdende Mütter und junge Familien eine gesicherte Betreuung durch ausgebildetes Fachpersonal wie Hebammen und Gynäkolog*innen benötigen.
Wir empfehlen für die klinische Geburtshilfe:
- Ermittlung der Arbeitssituation in den Berliner Kreißsälen unter Einbeziehung aller Akteur*innen
- Entwicklung von Qualitätskriterien für eine gute Geburtshilfe
- Erhöhung der Stellenzahl und Schaffung attraktiver Arbeitsplätze für Hebammen in Kreißsälen, die eine kontinuierliche1:1-Betreuung während der Geburt ermöglichen,
- Förderung innovativer Versorgungskonzepte wie dem Hebammenkreißsaal oder eigenständiger hebammengeleiteter Einrichtungen auf dem Klinikgelände.
- Flächendeckende psychologische Unterstützung und Begleitung für Frauen, die von Geburtstraumata betroffen sind
Wir empfehlen für die Versorgung mit Hebammenhilfe:
- Förderung von Modellprojekten in Kliniken, im ambulanten und kommunalen Bereich mit dem Ziel, die hebammenhilfliche Versorgung, Vorsorge und Wochenbettbetreuung zu verbessern; Vernetzung zwischen klinischer und ambulanter Gesundheitsversorgung
- Bildung intra- oder auch interprofessioneller Teams; Berücksichtigung und Förderung interdisziplinärer Kooperationsmodelle (Netzwerke, Runde Tische, interdisziplinäre Fortbildungsangebote und Qualitätszirkel)
- Reaktivierung bereits geschlossener geburtshilflicher Abteilungen in neuer Struktur, beispielsweise mit hebammengeleitetem Konzept („Hebammenkreißsaal“).
- Sicherung der außerklinischen geburtshilflichen Versorgung bei steigenden Mieten durch Bereitstellung von Räumlichkeiten oder ggf. Mietzuschüssen bei sozialem Gewerbe.
Gesundheit von Frauen rund um die Geburt muss in Krisenplanungen, wie z.B. der Corona-Pandemie, mitgedacht werden und Hebammen müssen als Teil der Gesundheitsversorgung mit einbezogen werden!