Unsere Sprechzeiten:

25. November - Internationaler Gedenk- und Aktionstag "NEIN zu Gewalt an Frauen"

Aus Anlass des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November findet dieses Jahr in Berlin eine multimediale Anti-Gewalt-Kampagne statt, initiiert von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung.

Aus der Pressemitteilung vom 22.11.2023:

"Mit der Kampagne sollen von Gewalt betroffene Frauen gestärkt und unterstützt werden. Die Kampagne bezieht sich auf die Istanbul Konvention und setzt sich das Ziel, die Menschen in Berlin über dieses gesellschaftlich wichtige Thema zu informieren, zu sensibilisieren und Betroffene zu ermutigen, sich Hilfe zu holen. Denn Fakt ist: Jede dritte Frau in Deutschland erfährt mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt. Frauen und Mädchen mit Behinderung sind sogar noch häufiger von Gewalt betroffen. Die Gewalt kann unterschiedlich stark sein. Im schlimmsten Fall führt sie zum Tod."

Senatorin Cansel Kiziltepe informiert auf einer Pressekonferenz am Sa. 25.11.2023 (10 Uhr, Platz vor dem Berliner Fernsehturm, 10178 Berlin, Panoramastraße 1a) über die Kampagne. Auch die Spokenword-Künstlerin und Bühnenpoetin Jessy James LaFleur wird teilnehmen.

#DasIstGewalt

→ Weitere Aktivitäten zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen 2023


Medizinische Behandlung nach Vergewaltigung sicherstel­len

Das Netzwerk Frauen­gesundheit Berlin hat das vom Bundesverband Frauenberatungsstel­len und Frauennotrufe (bff) erstellte Forderungspapier „Versorgungslücken schließen – Medizinische Behandlung nach Vergewaltigung sicherstel­len“ mitunterzeichnet (Mai 2022).

Forderungspapier (Mai 2022)

Pressemitteilung des bff (23.05.2022)


"Umfassende medizinische Erstversorgung nach Vergewaltigung gewährleisten. Versorgungslücken schließen!"

S.I.G.N.A.L. e.V. hat eine Erklärung zur Verbesserung der Versorgungssituation nach sexualisierter Gewalt verfasst und im Rahmen einer Fachtagung am 10. September 2021 öffentlich vorgestellt. Die Erklärung wird von bedeutsamen Akteur*innen der Gesundheitspolitik und -versorgung sowie des Hilfesystems mitgetragen. Auch das Netzwerk Frauengesundheit Berlin unterstützt die Erklärung (10.09.2021).

Pressemitteilung von S.I.G.N.A.L. e.V.: "Kassenfinanzierte vertrauliche Spurensicherung und Dokumentation in die Praxis umsetzen - gesundheitliche Versorgungssituation nach sexualisierter Gewalt verbessern" (13.09.2021)

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von S.I.G.N.A.L. e.V.


Wahlprüfsteine zur Berliner Abgeordnetenhauswahl 2021

Das Netzwerk Frauengesundheit hat Wahlprüfsteine erarbeitet, die sechs Themenbereiche betreffen:
reproduktive Gesundheit, gesundheitliche Folgen von Gewalt, gesundheitliche Versorgung von Migrantinnen, Frauen mit Behinderungen/ chronischen Erkrankungen, Frauen und Sucht sowie als Querschnittsaufgabe die psychische Gesundheit.

Es folgen die Empfehlungen zu Gesundheitliche Folgen von Gewalt :

1. Umsetzung der Istanbul-Konvention unter Einbezug vorliegender Konzepte und Maßnahmenplanungen (IMP)

1.1.  Medizinische Versorgung nach sexualisierter Gewalt

Die Versorgungssituation für Betroffene sexualisierter Gewalt, insbesondere nach Vergewaltigung, weist in Berlin derzeit erhebliche Mängel auf. Eine anzeigenunabhängige gerichtsverwertbare Befunddokumentation und Spurensicherung wird weder 24/7, noch flächendeckend, noch für alle Zielgruppen gleichermaßen angeboten. Im Kontext der medizinischen Versorgung und Nachsorge sind wichtige Leistungen nicht oder nicht ausreichend kassenfinanziert. Auch Fachberatung und traumatherapeutische Begleitung stehen derzeit nicht bedarfsgerecht zur Verfügung. In Kliniken und Arztpraxen mangelt es nicht selten an klar festgelegten Handlungsabläufen, Kenntnissen über Traumareaktionen und zur traumasensiblen Versorgung.

Die Istanbul-Konvention sieht u.a. die Einrichtung von Versorgungszentren für Betroffene sexueller Gewalt vor (Artikel 25). Die Zentren sollen eine umfassende anzeigenunabhängige, vertrauliche medizinische, forensische und psychosoziale Versorgung für Betroffene gewährleisten und diskriminierungsfrei zugänglich sein. Je 200.000 Einwohner*innen wird ein solches Versorgungsangebot empfohlen.

Seit März 2020 ist die Kostenübernahme für eine vertrauliche Dokumentation und Spurensicherung nach Misshandlung und sexueller Gewalt, sowie Spurenlagerung und Analyse auf KO-Drogen durch die gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen
(§ 27 und 132k SGB V). Die Umsetzung in Berlin steht noch aus.

Das Netzwerk Frauengesundheit Berlin empfiehlt:

  • Sich in Berlin und auf Bundesebene für eine umfassende, vollständige Finanzierung der medizinischen Versorgung und Nachsorge nach sexueller Gewalt durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen einzusetzen. Ebenso ist die Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherung umfassend zu gewährleisten. Für die Sprachmittlung sind ggf. öffentliche Mittel bereit zu stellen.
  • Angebote der vertraulichen Spurensicherung und Dokumentation nach Misshandlung und sexueller Gewalt in allen Bezirken zu etablieren, sie öffentlich bekannt zu machen und Mittel für entsprechende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit bereitzustellen (Plakatkampagnen, Kinospots, Flyer, Social Media etc.).
  • Den Aufbau niedrigschwelliger 24/7 erreichbarer Angebote der Versorgung nach sexueller Gewalt zu unterstützen und Mittel für die Koordination und Organisation eines interdisziplinären Netzwerks „medizinische Ersthilfe nach sexueller Gewalt“ bereitzustellen.

1.2.  Traumasensible Versorgung im ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Bereich weiterentwickeln

Aufgrund der vielfältigen, oft langfristigen gesundheitlichen Folgen nach sexualisierter und häuslicher Gewalt muss das ambulante medizinische Versorgungssystem neue Behandlungskonzepte entwickeln.

Die Anzahl der zur Verfügung stehenden ambulanten Therapieplätze für Traumatherapie sind zu gering, es kommt zu langen Wartezeiten. Um diese Versorgungs­lücke zu schließen, sind neue Wege zu beschreiten und Kontingente für betroffene Frauen zu schaffen.

Systematische Fortbildungen und Schwerpunktpraxen können dazu beitragen, die Defizite und Fehlbehandlungen abzubauen, die entstehen, wenn Fachwissen fehlt bzw. die Ursachen der Erkrankungen nicht berücksichtigt werden.

Das Netzwerk Frauengesundheit Berlin empfiehlt:

  • Es ist ein bedarfsorientierter Ausbau der ambulanten (trauma)therapeutischen Versorgung für von Gewalt betroffene Frauen zu gewährleisten. Erforderlich sind Überprüfung und Ausbau der Kassensitze für psychologische Psychotherapeut*innen mit traumatherapeutischer Ausbildung unter besonderer Berücksichtigung von muttersprachlichen und barrierefreien Angeboten (inclusive Gebärdendolmetschen).
  • Erforderlich ist eine – im Idealfall durch die Krankenkassen finanzierte – Gewährleistung von Sprachmittlung.

1.3.  Durchführung einer Kampagne zur Umsetzung der Istanbul Konvention im Gesundheitsbereich

Fachpersonen und Einrichtungen des Gesundheitsbereichs ist die Istanbul-Konvention und insbesondere die auf die Gesundheitsversorgung bezogenen Vorgaben überwiegend noch nicht bekannt.

Das Netzwerk Frauengesundheit Berlin empfiehlt:

  • Um die Istanbul Konvention auch im Gesundheitsbereich bekannt zu machen und umzusetzen, bedarf es einer zielgerichteten, langfristig angelegten Kampagne unter Nutzung aller vorhandener Medien (Social Media, Plakatkampagnen, Print, Radio/Fernsehen) und mit Einbindung bestehender Netze und Akteur*innen im interdisziplinären Themenfeld „Gesundheit-Gewalt“.

1.4.  Qualifizierung von Gesundheitsfachpersonen

Die Istanbul-Konvention formuliert im Artikel 15 - „Aus- und Fortbildung von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen“ die hohe Bedeutung von Qualifizierungsmaßnahmen.

Das Netzwerk Frauengesundheit Berlin empfiehlt:

  • Entwicklung eines Gesamtcurriculums „Umgehen mit Gewalt in der Familie“ für Gesundheitsberufe unter Berücksichtigung vorliegender Teilcurricula. Verankerung des Curriculums in den Ausbildungsgängen der Gesundheitsberufe.
  • Konzipierung und Umsetzung von Fort- und Weiterbildungsangeboten für Fachkräfte im Gesundheitsbereich und für Heilberufe (z.B. für Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen, Sozialarbeitende in Kliniken und an Pflegeschulen). Neben Grundschulungen sind Vertiefungs- und Auffrischungsschulungen zu gewährleisten.

2. Versorgung komplextraumatisierter Frauen

Wenn Mütter sich entscheiden, schwere Traumafolgebeschwerden aufgrund erfahrener Gewalt im klinischen Kontext zu bearbeiten, ist es von hoher Bedeutung, dass auch der Unterstützungsbedarf ihrer Kinder abgeklärt wird. Es bedarf einer zeitnahen und unbürokratischen Bereitstellung alters-, geschlechter- und situationsadäquater Angebote für die Kinder, sowie Mutter-Kind orientierter Angebote und Behandlungsansätze in Kliniken, die gewaltbetroffene Frauen mit komplexen Traumafolgebeschwerden behandeln. Da der Ansatz der parallelen Mitversorgung der Kinder bislang nicht etabliert ist, liegen keine erprobten Konzepte und vor allem keine tragfähigen Finanzierungsverfahren. 

Das Netzwerk Frauengesundheit Berlin empfiehlt:

  • Mit Blick auf die praktische Umsetzung des Angebots bedarf es einer systematischen Koordinierungsarbeit zwischen Kliniken, Jugendhilfeträgern, Jugendamt, Sozialpsychiatrischen Diensten, Sozialämtern, KJPDen sowie weiteren Einrichtungen. Ebenfalls gilt es mit den relevanten Kostenträgern tragfähige Verfahren für die Finanzierung zu entwickeln.


Vollständiger Text der Wahlprüfsteine 2021


Das Traumanetz Berlin ist gestartet

Seit Anfang 2018 ist die Fachstelle Traumanetz Berlin bei S.I.G.N.A.L. e.V. als Träger eingerichtet. Das Projekt wird von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung gefördert.

Das Traumanetz Berlin ist ein auf freiwilliger Grundlage beruhender Zusammenschluss von Einzelpersonen, Vereinen, Verbänden, Initiativen, Organisationen und weiteren Akteur*innen, die an der Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen mit komplexen Traumafolgestörungen und ihren Kindern beteiligt sind und diese verbessern möchten. Die Fachstelle koordiniert den inhaltlichen Aufbau und organisiert die berlinweite Vernetzung. Sie entwickelt zielgruppenorientierte Informationsangebote und bietet Fachveranstaltungen an.

Ein wesentliches Ziel des Traumanetzes Berlin ist der Aufbau von stationären und teilstationären frauenspezifischen Traumatherapie-Angeboten in aktuell drei Berliner Kliniken:

Die (teil-)stationäre Traumabehandlung von gewaltbetroffenen Frauen mit komplexen Traumafolgestörungen und ihrer Kinder ist in den folgenden drei Berliner Kliniken geplant: Alexianer St. Joseph Krankenhaus Berlin Weißensee, Vivantes Klinikum Neukölln sowie Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe.

Die Fachstelle des Traumanetzes Berlin fördert die Vernetzung der bestehenden Hilfesysteme, um ein Zusammenwirken aller am Hilfeprozess Beteiligten zu erreichen und somit gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern die bestmögliche Unterstützung zu bieten.

Das Traumanetz Berlin wird kontinuierlich erweitert und ist interessiert an einer breiten Vernetzung der Fachöffentlichkeit zugunsten gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder.

Interessierte, die am Traumanetz Berlin mitwirken möchten, wenden sich gerne direkt an die Fachstelle.

Die Fachstelle ist telefonisch unter 030 / 54 61 71 11 oder per E-Mail unter traumanetz[at]signal-intervention.de erreichbar.

Fachstelle Traumanetz Berlin

Konzept (v. 01.06.2015): Berliner Modellvorhaben zur Versorgung gewaltbetroffener Frauen mit trauma-therapeutischem Behandlungsbedarf sowie ihren Kindern im Rahmen eines integrativen Netzwerks


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